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AG-Support

Der AG-Support kümmert sich um sämtliche Anfragen zur Anmeldung zu den Arbeitsgemeinschaften des Fachbereichs. Der Support ist nur zu den jeweiligen Anmeldezeiten für Arbeitsgemeinschaften erreichbar.

Umfangreiche Hinweise zur Belegung der Arbeitsgemeinschaften finden Sie hier.

Bitte beachten Sie grundsätzlich:

  • AG-Anmeldung: Ausschließlich online und selbstständig über BASIS; nur FFF-Schüler:innen, Erasmusstudierende und Nachrücker:innen wenden sich bitte direkt an den AG-Support.
  • AG-Wechsel:
    • innerhalb der Belegfrist: durch Stornierung einer AG und erneute AG-Anmeldung selbstständig möglich, wenn noch ein Platz in der entsprechenden AG frei ist.
    • nach Ablauf der Belegfrist: grds. ausgeschlossen; nur in begründeten Ausnahmefällen über den AG-Support nach Prüfung ggf. möglich.
  • AG-Abmeldungen: Geben Sie bitte den Platz frei und informieren Sie den AG-Support (und die Lehrperson) über Ihre Abmeldung.

Kontakt

  • Ansprechpartner: Jonas Haaß
  • Telefon: +49 228 73-62412
  • E-Mail:aganmeldung@~@jura.uni-bonn.de
  • Besucheranschrift: Juridicum, Ostturm 3.OG (links), Raum 3.018
  • Bitte geben Sie bei Anfragen stets Ihre Matrikelnummer an!

Sprechzeiten

Der AG-Support für das Wintersemester 2023/2024 beginnt am 15.08.2023.

 

Bitte beachten Sie: Am 05.10.2023 ist der AG-Support ausschließlich telefonisch erreichbar (von 8:30 Uhr bis 11:30 Uhr).

 

Die Sprechzeiten sind in der Zeit vom 14.09. bis 13.11.2023:

 

Montags:

  • von 13:15 bis 14:15 Uhr telefonisch und
  • von 14:15 bis 16:15 Uhr persönlich.

Donnerstags:

  • von 8:30 bis 9:30 Uhr telefonisch und
  • von 9:30 bis 11:30 Uhr persönlich

Anmeldefristen für die Arbeitsgemeinschaften

Studierende des 3. Fachsemesters

Sachenrecht; Verwaltungsrecht und Schuldrecht BT II:           ab 13. September, 12 Uhr

Studierende des 2. Fachsemesters

Schuldrecht AT und BT I; Strafrecht II und Staatsrecht II:      ab 20. September, 12 Uhr

Studierende des 1. Fachsemesters

Bürgerl. Recht AT; Strafrecht I und Staatsrecht I:                        ab 27. September, 12 Uhr

Die Anmeldefrist für die Arbeitsgemeinschaften endet einheitlich am 04. Oktober 2023 um 12 Uhr.