Schwerpunktbereich 7: "Deutsches und Europäisches Umwelt- und Planungsrecht, öffentliches Wirtschaftsrecht und Infrastrukturrecht"
Anforderungsprofil der Studierenden
Der Schwerpunktbereich umfasst zentrale Gebiete des Öffentlichen Rechts. Die Studierenden sollten daher ein prinzipielles Interesse an diesem Feld mitbringen. Aus den Vorlesungen des Grundstudiums weisen die Veranstaltungen des Schwerpunktbereiches besonders starke Verknüpfungen mit dem Verwaltungsrecht und den weiterführenden Veranstaltungen aus dem Völker- und Europarecht auf.
Darüber hinaus sollten die Studierenden Interesse an Wirtschaftsrecht und internationalen Beziehungen mitbringen.
Thematische und systematische Ausrichtung des Schwerpunkts
Der Schwerpunktbereich 7 führt eine Reihe von Gebieten zusammen, die sich aus dem gemeinsamen Ursprungszusammenhang des Wirtschaftsrechts zu eigenständigen Rechtsmaterien entwickelt haben, jedoch für die Wirtschaft weiterhin von besonderer Bedeutung sind und daher in einem funktionalen Sinne allesamt als Wirtschaftsrecht verstanden werden können:
Das Umweltrecht ist kein scharf abgrenzbares Rechtsgebiet, sondern erfasst neben Vorschriften mit genuin umweltschützender Zielsetzung alle für den Umweltschutz bedeutsamen Rechtssätze. Seit der Schaffung umfassender Umweltkompetenzen im Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft im Jahr 1992 ist das entsprechende deutsche Recht in hohem Maße durch gemeinschaftsrechtliche Vorgaben überlagert. Deutsches und europäisches Umweltrecht werden daher als Einheit begriffen und gelehrt. Neu in den Schwerpunktbereich aufgenommen wurde auch eine Vorlesung zum Seerecht.
Auch das öffentliche Wirtschaftsrecht beschränkt sich nicht auf das herkömmliche Wirtschaftsverwaltungsrecht, sondern umfasst eine Vielzahl spezieller wirtschaftsbezogener Rechtsgebiete, die durchweg gemeinschaftsrechtliche Bezüge aufweisen. Aus diesen behandelt der Schwerpunktbereich insbesondere die Materien des Wirtschaftsverfassungs- und -verwaltungsrechts, das Vergaberecht, das Recht der Biotechnologie, das öffentliche Banken- und Versicherungsaufsichtsrecht, das Kartellrecht, das Recht der Telekommunikation und der Post sowie das Rundfunk-, Presse- und Multimediarecht.
Eng verknüpft mit einigen dieser Bereiche ist das Infrastrukturrecht, welches das Recht der Planung, Zulassung und Finanzierung von Infrastruktur, das Verkehrswegerecht, das Verkehrsrecht, das Energierecht sowie infrastrukturbezogenes Regulierungsrecht umfasst.
Umwelt-, Wirtschafts- und Infrastrukturrecht sind schließlich allesamt Rechtsgebiete, die spezifische und oft divergierende Ansprüche an die Nutzung des Raums formulieren. Das Planungsrecht als Summe der Normen über die hoheitlich autorisierte Nutzung des Raums hat diese Ansprüche in einen gerechten Ausgleich zu bringen und beinhaltet Rechtsgrundlagen für die fachplanerische Zulassung von Infrastruktur oder bestimmter Industrieanlagen und -standorte. Es umfasst die Bereiche des Raumordnungs-, Bauplanungs- und des Fachplanungsrechts und überschneidet sich mit den raumbezogenen Ausschnitten des Umweltrechts.
Eine Übersicht sämtlicher dem Schwerpunktbereich 7 zugeordneter Veranstaltungen findet sich hier!
Besonderheiten im Aufbau des Schwerpunktstudiums
- Einige Veranstaltungen (etwa Internationales Wirtschaftrechts I + II) behandeln zwar aneinander anknüpfende Themenfelder, dennoch ist eine Teilnahme nur/oder zuerst an der Vorlesung IWR II durchaus möglich. Nähere Informationen werden zu Beginn der jeweiligen Vorlesungen gegeben.
- Der Grundstock an Veranstaltungen wird in einem zweisemestrigen Turnus angeboten. Einen genauen Überblick verschafft man sich am besten über eine Lektüre der alten Vorlesungsverzeichnisse unter https://basis.uni-bonn.de.
- Die Seminare im Schwerpunktbereich 7 werden zumeist zu aktuellen Themen und unabhängig von konkreten Vorlesungen angeboten. Allerdings empfiehlt sich durchaus die vorherige oder parallele Belegung verwandter Lehrveranstaltungen. Den Studierenden ist darüber hinaus nachdrücklich zu raten, bereits vor der eigentlichen Schwerpunktbereichsleistung ein Seminar zu Übungszwecken zu belegen. Die Seminarplatzkapazitäten im Schwerpunktbereich 7 bieten dazu in der Regel allen Studierenden Gelegenheit.
Berufsmöglichkeiten
Die Spezialisierung auf dem Gebiet des Schwerpunkbereichs „Deutsches und europäisches Umwelt- und Planungsrecht, öffentliches Wirtschaftsrecht und Infrastrukturrecht“ bietet u.a. interessante Berufschancen im Justizdienst (insb. Verwaltungsgerichtsbarkeit), der Ministerialverwaltung auf Landes- und Bundesebene, sowie auch in einem internationalen Arbeitsumfeld (etwa bei NGOs oder Umweltschutzorganisationen innerhalb der VN). Besonders vielfältig sind die Beschäftigungsmöglichkeiten in der öffentlich-rechtlich orientierten Anwaltschaft. Hier reicht das Spektrum von der kleinen Spezialkanzlei im Verwaltungsrecht bis hin zu großen Wirtschaftsrechtskanzleien. Letztere sind in den letzten Jahren immer stärker auch im Öffentlichen Wirtschaftsrecht aktiv. Der Standort Bonn bietet den Studierenden des Schwerpunktbereichs zudem zahlreiche Gelegenheiten, in allen zuvor genannten Berufsfeldern bereits neben dem Studium Praxiserfahrung vor Ort zu sammeln.
Merkmale und Eckdaten zum Schwerpunkt
Die Zahl der am Schwerpunktbereich 7 interessierten Studierenden variiert zwischen Sommer- und Wintersemester. Pro Studienjahr entscheiden sich rund 30 Studierende für das Schwerpunkt-bereichstudium „Deutsches und europäisches Umwelt- und Planungsrecht, öffentliches Wirtschaftsrecht und Infrastrukturrecht“. Die Zahl der Studierenden in den einzelnen Vorlesungen entspricht ebenfalls zumeist dieser Zahl. Neben den Bonner Professoren sind auch Lehrbeauftragte aus der Anwaltschaft und der Ministerialverwaltung im Schwerpunkbereich tätig. Im Durchschnitt absolvierten die Studierenden mit Prüfungsordnung vom 10. Februar 2009 nach 10 Fachsemestern und mit einem Notendurchschnitt von 9,75 Punkten die Schwerpunktbereichsprüfung.
Verantwortlicher Schwerpunktkoordinator
ist Prof. Dr. Dr. Durner.
Ansprechpartner
Sollten Sie detaillierte Informationen zu dem Schwerpunktbereich 7 wünschen, wenden Sie sich bitte an ls.durner@~@uni-bonn.de
Für alle weiteren Fragen steht Ihnen die Fachstudienberatung zur Verfügung.
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