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Schwerpunktbereich 5: "Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung"

Der Schwerpunktbereich befasst sich mit Kernfragen internationaler Verträge und Rechtsverhältnisse. In einer globalisierten Welt mit offenen Grenzen weisen immer mehr Sachverhalte grenzüberschreitende Bezüge auf. Beispiele sind Warenlieferungsverträge mit ausländischen Abnehmern, aber auch Ehen zwischen Ehegatten unterschiedlicher Staatsangehörigkeit. Von der Wirtschaft bis hin zum familiären Bereich stellt sich daher immer häufiger die Frage, welches Recht auf den Sachverhalt anwendbar ist. Ist nicht das deutsche Recht einschlägig, so muss ein in Begriffen und Systematik oft gänzlich anderes Recht verstanden und angewendet werden. In vielen Situationen gilt internationales Einheitsrecht, das nur anwenden kann, wer sich mit ihm beschäftigt hat. Bevor der Rechtsweg beschritten werden kann, muss außerdem geklärt werden, welches Gericht international zuständig ist und ob sein Urteil in anderen Staaten anerkannt wird. Als Alternative zu staatlichen Gerichten können internationale Schiedsgerichte eingeschaltet werden. Dazu muss man allerdings die Möglichkeiten ihrer Vereinbarung und ihre Verfahrensabläufe sowie die Vollstreckungsmechanismen von Schiedssprüchen kennen. Dies sind nur einige der Fragen, über die Sie im SPB 5 mehr erfahren.

Der Schwerpunktbereich eröffnet breite berufliche Perspektiven. Absolventen können als Anwälte bei großen und mittelständischen Anwaltskanzleien oder als Jurist bei exportierenden Unternehmen tätig werden. Auch auf eine Karriere bei internationalen Organisationen und europäischen Institutionen oder deren Organen, wie z.B. der EU-Kommission oder der EZB, werden Sie vorbereitet. Zudem sind Kenntnisse des Internationalen Privatrechts und der Rechtsvergleichung heute für die Tätigkeit als Richter oder Notar unabdingbar.

Im neu aufgestellten Schwerpunktbereich 5 werden Vorlesungen unter anderem von Prof. Dr. Nina Dethloff, Prof. Dr. Matthias Lehmann und JProf. Dr. Anne Sanders gehalten. Dem Gegenstand entsprechend werden einige Themen auf Englisch gelesen. Wer möchte, kann auch Veranstaltungen auf Französisch belegen. Dazu sind muttersprachliche Dozenten für Sie da. Studierende, die einen Erasmus-Studienaufenthalt an einer ausländischen juristischen Fakultät planen, profitieren besonders von der Verzahnung, die sich aus dem Studium einer ausländischen Rechtsordnung und dem SPB 5 an der Universität Bonn ergeben. Wer einen Auslandsaufenthalt hinter sich gebracht hat, kann die so erworbenen Kenntnisse im Schwerpunkt 5 anwenden und in Beziehung zur deutschen Rechtsordnung setzen. Es besteht die Möglichkeit der Anerkennung im Ausland erbrachter Studienleistungen. Interessenten sollten diese jedoch bereits vor dem Beginn des Auslandsstudiums mit dem Bonner Prüfungsamt erörtern.

Insgesamt bietet der Schwerpunktbereich hervorragende Möglichkeiten, sich den Herausforderungen einer globalisierten Gesellschaft nicht nur zu stellen, sondern an ihrer Lösung beruflich mitzuwirken. Die Beschäftigung mit internationalen Problemen und ausländischen Rechtsordnungen weitet den Blick über das eigene Recht hinaus. Dies fördert nicht nur eine gewisse Weltoffenheit, sondern kommt mittelbar auch den Noten im Pflichtteil der ersten juristischen Staatsprüfung zugute.

Für alle Fragen rund um den Schwerpunktbereich stehen Prof. Dr. Matthias Lehmann und seine Mitarbeiter als persönliche Ansprechpartner zur Verfügung.

Titel des Schwerpunktbereichs i.S.d. Prüfungsordnung:

„Rechtsvergleichung, europäische und internationale Rechtsvereinheitlichung, Internationales Privatrecht, grenzüberschreitender Handelsverkehr“

 

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