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Schwerpunktbereich 9: "Kriminalwissenschaften"

Anforderungsprofil der Studierenden

Mit diesem Schwerpunktbereich werden Studierende angesprochen, die Interesse an einer späteren Tätigkeit im Bereich des Strafrechts haben. Diese umfasst nicht nur die Berufsbilder von Richtern, Staatsanwälten und Verteidigern, sondern auch die von im Strafvollzug, bei der Polizei, in Ministerien, Forschungseinrichtungen und Verbänden tätigen Juristinnen und Juristen. Erwartet wird neben der Freude an der strafrechtlichen Fallprüfung mit ihrer systematischen Stringenz auch die Bereitschaft, sich mit den realen Bedingungen von Kriminalität, Kriminalpolitik und Normanwendung sowie den Methoden ihrer Erforschung zu befassen.

Thematische und systematische Ausrichtung des Schwerpunkts

Der Schwerpunktbereich beinhaltet Fächer aus allen Gebieten des Strafrechts. Das regelmäßige Vorlesungsangebot umfasst die Kriminologie, das Jugendstrafrecht, das Sanktionenrecht, das Strafvollzugsrecht, das Strafprozessrecht II mit dem im Pflichtfach Strafprozessrecht I nicht enthaltenen Rechtsmittelverfahren sowie Vorlesungen zum internationalen und europäischen Strafrecht und zum Wirtschaftsstrafrecht.
Lehrveranstaltungen wie zum Beispiel „Grundlagen der Strafe und der Straftat“ und "Strafrechtsgeschichte" beziehen sich auf die rechtsphilosophischen, historischen und dogmatischen Aspekte des Strafrechts. In den Vorlesungen „Vertiefung Strafrecht AT" und "Vertiefung Strafrecht BT/Nebenstrafrecht" werden Probleme und praktisch wichtige Deliktsgruppen, die vom Pflichtfach nicht erfasst sind, behandelt.

Besonderheiten im Aufbau des Schwerpunktstudiums

Im Studium des Schwerpunktbereichs werden in jedem Semester mindestens vier der genannten Lehrveranstaltungen als zweistündige Vorlesungen mit einer Abschlussklausur und mindestens ein Seminar zur Anfertigung der schriftlichen Hausarbeit angeboten. Hierbei werden die Lehrveranstaltungen so kombiniert, dass jedem Studierendem die Möglichkeit eröffnet wird, innerhalb von zwei Semestern alle Prüfungsleistungen des universitären Teils des 1. Juristischen Staatsexamens abzulegen.

 

Interdisziplinärer Modulaustausch mit der Philosophischen Fakultät:

Im Rahmen des interdisziplinären Modulaustauschs zwischen dem Fachbereich Rechtswissenschaft und dem Institut für Psychologie der Philosophischen Fakultät können Studierende im Schwerpunktbereich 9 an der Veranstaltung / Prüfung von Herrn  Prof. Banse zur "Einführung in die Rechtspsychologie für Juristen" teilnehmen. Informieren Sie sich bitte ausführlichHIER über diese Veranstaltung und Ihre Anmeldung !

Im SS 2022 kann aus kapazitären Gründen die Vorlesung zur Kriminologie I leider nicht angeboten werden. Sollten Sie im WS 22/23 an der Veranstaltung von Herrn Prof. Banse zur Rechtspsychologie für Juist*inne teilnehmen wollen, genügt im WS 22/ 23 ausnahmsweise der Nachweis der bestandenen Prüfung zu Kriminologie I ODER zum Jugendstrafrecht. Die Vorlesung zum Jugendstrafrecht wird im SS 22 gelesen.

Berufsmöglichkeiten

Die Spezialisierung auf dem Gebiet  „Kriminalwissenschaft“ bietet interessante Berufschancen u.a. im wissenschaftlichen oder kriminaltechnischen Dienst der Polizei (BKA), in speziellen kriminologischen Forschungseinrichtungen oder als kriminologische Sachverständige sowie in den klassischen Berufsfeldern des Strafrichters / der Strafrichterin, des Staatsanwaltes / der Staatsanwältin und des Strafverteidigers / der Strafverteidigerin.

Merkmale und Eckdaten zum Schwerpunkt

In den Vorlesungen und Seminaren wird Wert auf Praxiseinblicke insbesondere durch die Einladung von Strafrechtspraktikern sowie durch die Vermittlung von empirischen Befunden über die Strafrechtspraxis gelegt. Die Zahl der am Schwerpunktbereich 9 interessierten Studierenden variiert zwischen Sommer- und Wintersemester. Pro Studienjahr entscheiden sich rund 40 Studierende für den Schwerpunktbereich „Kriminalwissenschaften“. Im Durchschnitt absolvierten die Studierenden mit Prüfungsordnung vom 10. Februar 2009 nach 11 Fachsemester und mit einem Notendurchschnitt von 8,51 Punkten die Schwerpunktbereichsprüfung. Die intensivste Betreuung erfolgt in den Seminaren, die Abschlussklausuren werden durch die Besprechung früherer Aufgabenstellungen vorbereitet.

Verantwortlicher Schwerpunktkoordinator

ist Prof. Dr. Torsten Verrel.

Ansprechpartner

Fragen zu den Vorlesungsinhalten beantworten die jeweiligen Dozenten, die dem Vorlesungsverzeichnis entnommen werden können. Weitere schriftliche Informationen enthält die in Heft 1/2010 des Bonner Rechtsjournals abgedruckte Vorstellung des Schwerpunktbereichs 9.

Für alle weiteren Fragen steht Ihnen die Fachstudienberatung zur Verfügung.

 

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