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Ergänzender Hinweis zur laufenden An- und Abmeldefrist

  • Erstellt von Prüfungsamt |

Ergänzender Hinweis zur laufenden An- und Abmeldefrist:

Die An- und Abmeldefrist für Prüfungen des SoSe 2024 endet am Dienstag, 09. Juli 2024, 24 Uhr (Ausschlussfrist!)

Diese gilt für alle Abschlussklausuren (Zwischenprüfung/Schwerpunktbereich/Begleitfach/Master/Modulexport) sowie für folgende Studienleistungen gemäß Studienordnung 2023: 

- Grundlagenfächer des Grundstudiums (Pr.-Nr. 123 Verfassungsgeschichte der Neuzeit und Pr.-Nr. 151 Rechtsökonomie Grundlagen)

- Grundlagenfächer des Hauptstudiums (2515 Kirchen- und Staatskirchenrecht, 2513 Juristische Methodenlehre, 2525 Römisches Privatrecht, 2527 Geschichte des Kirchenrechts, 2536 Rechtstheorie
 

- 531 Fallhausarbeit im Bürgerlichen Recht (Nachhausarbeit zur Vorlesung BGB AT, Aufgabenstellerin: Frau Prof. Dr. Gössl)
- 541 Fallhausarbeit im Strafrecht  (Nachhausarbeit zur Vorlesung Strafrecht IV, Aufgabensteller: Herr Prof. Dr. Wagner)
- 551 Hausarbeit Übung im Öffentlichen Recht (Vorhausarbeit zur Übung des WS 24/25, Aufgabensteller: Herr Prof. Dr. Koenig)

 

Sollte die einmalige Zulassung zum Prüfungsverfahren innerhalb der Frist zu Beginn des Semesters versäumt worden sein ("Voraussetzungsfehler" bei BASIS), so kann diese noch bis zum Ablauf der Prüfungsanmeldefrist nachgeholt werden.
Bei der Prüfungsan- und Abmeldefrist handelt es sich hingegen um eine Ausschlussfrist, sodass nach dem 09. Juli 2024, 24 Uhr grundsätzlich keine An- und Abmeldungen mehr möglich sind!