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Hinweise zu den Zulassungsanträgen

  • Erstellt von Hinweise des Pruefungsamtes

Die Bearbeitung der zahlreichen Zulassungsanträge beansprucht etwas Zeit. Bitte sehen Sie daher zur Vermeidung von weiteren zeitlichen Verzögerungen von telefonischen Anfragen zum Bearbeitungsstand ab. Sollten Unterlagen fehlen oder tatsächlich ausnahmsweise ein Antrag nicht angekommen sein, so ist eine Nachreichung (auch nach Ablauf der Zulassungsfrist) noch möglich.

Unter folgendem Link finden Sie eine Anleitung dazu, wie Sie in BASIS einsehen können, ob Ihr Zulassungsantrag bereits erfolgreich registriert wurde und Sie für die spätere elektronische Prüfungsanmeldung frei geschaltet sind: www.jura.uni-bonn.de/fileadmin/Fachbereich_Rechtswissenschaft/Einrichtungen/Pruefungsausschuss/Onlineverfahren/Zulassung_ZP_SPB_BF.pdf

Bitte beachten Sie die Notwendigkeit der gesonderten elektronischen Prüfungsanmeldung über basis.uni-bonn.de bedarf. Anders als die Zulassungsfrist, kann die An- und Abmeldefrist nicht großzügig gehandhabt werden (Ausschlussfrist!). Wichtig ist daher, dass Sie

An-und Abmeldungen für alle Abschlussklausuren sowie für die Zwischenprüfungshausarbeiten zwingend innerhalb folgender Frist durchführen:

Dienstag 21. Juni 2022 bis Dienstag, 05.Juli 2022, 24 Uhr

und sich bei etwaigen (technischen) Problemen unbedingt innerhalb der Frist beim Prüfungsamt Jura melden.

An diejenigen, die noch Anträge einreichen müssen: Bitte übersenden Sie den Zulassungsantrag und alle beigefügten Scheine etc. in einem einzigen/einheitlichen pdf-Dokument (in möglichst niedriger Auflösung); es wird die Verwendung einer Dokumenten-Scanner-App -bspw. Adobe Scan oder CamScanner-empfohlen.