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Hinweis für den Fall technischer Probleme ("Voraussetzungsfehler) bei der BASIS-Anmeldung Grundlagenfächer und Hausarbeiten gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1.-4. StO 2023 neu

  • Erstellt von Prüfungsamt |

Grund für die etwaige Fehlermeldung ist eine bisher noch nicht erfolgte Umbuchung der Studiengangsdaten zur neuen Studien- und Prüfungsordnung 2023.

Sollten Sie die Zwischenprüfung nach der "alten" Zwischenprüfung 2015 bestanden haben und noch nicht zum Schwerpunktbereichsstudium zugelassen sein, stellen Sie im Fall der o.g. technischen Probleme bitte zeitnah einen Zulassungsantrag zum SPB-Studium gemäß SPB-PO 2023; dieser kann ausnahmsweise auch außerhalb der Zulassungsfrist nachgereicht werden. Das Formular finden Sie unter folgendem Link: https://www.jura.uni-bonn.de/pruefungsamt/formular-center/dokumente-fuer-die-schwerpunktbereichspruefung


Die Schwerpunktbereichswahl ist auf dem Zulassungsformular anzugeben, kann aber noch per Mail an das Prüfungsamt geändert werden, solange noch keine spezialisierte SPB-Klausur angemeldet wurde oder alle bereits geschriebenen Klausuren auch zu einem anderen Schwerpunktbereich passen.

Bitte zusammen mit dem Zulassungsantrag auch das Anmeldeformular bis zum Ende der An- und Abmeldefrist (23. Januar 2024, 24:00 Uhr) als PDF per E-Mail zu schicken an: zulassung@~@jura.uni-bonn.de

Das Anmeldeformular finden Sie unter folgendem Link: https://www.jura.uni-bonn.de/fileadmin/Fachbereich_Rechtswissenschaft/Einrichtungen/Pruefungsausschuss/Formulare/Anmeldung/Sonstige/Anmeldung_StO_2023.pdf

Sobald die Zulassung vorliegt, kann auch die Anmeldung elektronisch verbucht/vorgenommen werden; ohne Zulassung ist dies nicht möglich!