Direkt zur Hauptnavigation springen Direkt zum Inhalt springen Jump to sub navigation

Hinweis zur Verbuchung der Zulassungs- und Wechselanträge SPB-PO 2023

  • Erstellt von Prüfungsamt |

Durch die kurzfristige Einführung der neuen Prüfungsordnung und die damit verbundenen (technischen) Neuerungen sowie die Vielzahl der eingegangen Anträge ist die Bearbeitung und Verbuchung der Anträge für das neue Schwerpunktbereichsstudium leider sehr aufwändig und zeitintensiv, sodass die abschließende Bearbeitung aller Anträge noch Zeit benötigt.

Wir sind bemüht, die Bearbeitung bis zur Beginn der Prüfungsanmeldefrist am 20. Juni abgeschlossen zu haben und bitten bis dahin, von Rückfragen beim Prüfungsamt abzusehen.