Direkt zur Hauptnavigation springen Direkt zum Inhalt springen Jump to sub navigation

Hinweise zu den Übungshausarbeiten

  • Erstellt von Prüfungsamt |

Die Hausarbeit der Übung im Strafrecht und Zivilrecht wird nur noch für „Altfälle“letztmalig als Vorhausarbeit zum SoSe 2024 von Herrn Prof. Dr. Böse (Strafrecht) und Herrn Prof. Dr. Brinkmann (Zivilrecht) gestellt. Teilnahmeberechtigt sind nur diejenigen, die zur SPB-PO 2015 zugelassen sind und für die Seminarzulassung gemäß SPB-PO 2015 noch eine Übungshausarbeit im Strafrecht oder Zivilrecht benötigen.

Die Hausarbeit der Übung im Öffentlichen Recht kann sowohl nach alter als nach neuer Studienordnung 2023 absolviert werden (mit elektronischer Anmeldemöglichkeit über BASIS nur für die StO 2023).

Wichtiger Hinweis für diejenigen, die die Zwischenprüfung noch nach Zw-PO 2015abgeschlossen haben und bisher noch nicht zum Schwerpunktbereichsstudium zugelassen wurden (oder ohnehin bereits in die Studien- und Prüfungsordnung 2023 gewechselt sind oder umgebucht wurden): Es besteht keine Teilnahmeberechtigung mehr für die "große" Übungshausarbeit im Strafrecht und Zivilrecht. Sie müssen nach neuer Studien- und Prüfungsordnung 2023 nur noch eine "kleine" Grundstudiumshausarbeit nachholen/ergänzen; diese muss zuvor elektronisch angemeldet werden (ggf. mit vorheriger Zulassung beim Prüfungsamt zur neuen SPB-PO 2023). Das bedeutet:

  • Sollte in der Zwischenprüfung "alt" gemäß Zw-PO 2015 die Hausarbeit BGB AT und Staatsrecht II geschrieben/anerkannt worden sein, fehlt nach StO 2023 noch die "kleine" Nachhausarbeit zur Vorlesung Strafrecht III (Pr.-Nr. 541, im WS 23/24 bei Herrn Prof. Stuckenberg, elektronische Anmeldung über BASIS, Anmeldefrist bis 02.02.24 verlängert).
  • Sollte in der Zwischenprüfung "alt" gemäß Zw-PO 2015 die Hausarbeit Strafrecht II und die Hausarbeit Staatsrecht II geschrieben/anerkannt worden sein, fehlt nach StO 2023 nur noch die "kleine" Nachhausarbeit zur Vorlesung BGB AT (Pr.-Nr. 531, im WS 23/24 bei Frau Prof. Häcker, elektronische Anmeldung über BASIS, Anmeldefrist bis 02.02.24 verlängert).
  • Sollte in der Zwischenprüfung "alt" gemäß Zw-PO 2015 die Hausarbeit BGB AT und die Hausarbeit Strafrecht II geschrieben/anerkannt worden sein, fehlt nach StO 2023 noch die „große“ Hausarbeit der Übung im Öffentlichen Recht (Pr.-Nr. 551, im WS 23/24 bei Herrn Prof. König, elektronische Anmeldung über BASIS, Anmeldefrist bis 02.02.24 verlängert)

Studierende, die die Zwischenprüfung gemäß Zw-PO 2015 bestanden haben und noch nicht (technisch) in die neue StdO 2023 umgebucht wurden („Voraussetzungsfehler“ bei der Anmeldung der Hausarbeit über BASIS), reichen bitte schnellstmöglich, spätestens jedoch bis zum 02.02.24 als pdf-Datei, ohne Datenschutzblatt, per E-Mail an zulassung@~@jura.uni-bonn.de nach:

  1. das Zulassungsformular zur SPB-PO 2023 unter: https://www.jura.uni-bonn.de/fileadmin/Fachbereich_Rechtswissenschaft/Einrichtungen/Pruefungsausschuss/Formulare/Zulassung/Zulassung_SPB_PO_2023.pdf
    und
  2. das Anmeldeformular unter: https://www.jura.uni-bonn.de/fileadmin/Fachbereich_Rechtswissenschaft/Einrichtungen/Pruefungsausschuss/Formulare/Anmeldung/Sonstige/Anmeldung_StO_2023.pdf

Diejenigen, die noch nach SPB-PO 2015 studieren und damit noch nach altem System an den Übungshausarbeiten im Strafrecht, Zivilrecht oder Öffentlichem Recht als Vorhausarbeit zum SoSe 2024 teilnehmen (dürfen), können sich nicht über BASIS anmelden, sondern melden sich bitte bis zum 02. Februar 2024 per eMail bei den Sekretariaten an: