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Forschungsprojekt

Forschungsprojekte

2007-2009

„Die Europäische Ehe – ein optionales Instrument im europäischen Familienrecht“

Förderung durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft von 2007 - 2009

Ziel des Forschungsprojekts ist die Entwicklung eines neuen Rechtsinstituts „Europäische Ehe“, das Paaren, deren Ehe einen grenzüberschreitenden Bezug aufweist, ein einheitliches Sachrecht zur Verfügung stellt. Eine solche Ehe könnte im gesamten Geltungsbereich der Regelung unter denselben Voraussetzungen geschlossen, geführt und aufgelöst werden. Ihr Bestand und ihre Wirkungen sind damit unabhängig von einer späteren Verlegung des Wohnsitzes. Durch Schaffung einheitlichen materiellen Familienrechts für grenzüberschreitende Sachverhalte wird den Schwierigkeiten begegnet, die die gegenwärtig bestehende Rechtsvielfalt für Ehepaare bewirkt, deren Beziehung aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit oder ihres Aufenthalts einen Auslandsbezug aufweist. Die europäische Ehe könnte in Form eines Optionsmodells von den Ehegatten gewählt werden. Einheitsrecht stünde damit alternativ neben dem internen Sachrecht der Mitgliedstaaten. Eine vollständige Angleichung der Vorschriften des materiellen Familienrechts wäre somit zunächst entbehrlich.

 

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